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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Euregex ist ein auf die Einholung von Registerauskünften aus öffentlichen europäischen Quellen spezialisiertes Unternehmen (Melderegister, Handelsregister, Grundbuch etc.), welches im Auftrag von Unternehmen und Behörden tätig wird. Für Behörden werden die verwaltungskostenbefreiten Leistungen im Rahmen der Leistungsfähigkeit von Euregex unentgeltlich erbracht.

Dies vorausgeschickt gelten folgende Bedingungen:

§ 1

Aufträge werden über www.euregex.eu online oder mittels Austausch von Datenträgern durch den Auftraggeber an Euregex erteilt. Der Auftraggeber hat zusätzlich die Möglichkeit Ermittlungs- und Rechercheaufträge schriftlich oder per Telefax zu erteilen. Die Ergebnisse werden dem Auftraggeber im gewünschten Format zur Verfügung gestellt. Die ermittelten Informationen werden dem Auftraggeber nach Wahl des Auftragnehmers im Original oder sinngemäß übermittelt. Ein Anspruch auf auf Überlassung der Originalauszüge besteht nicht.

Die einzelnen Dienstleistungen und der Ermittlungsumfang ergibt sich aus den jeweiligen Produktbeschreibungen. Sämtliche Preise und Gebühren verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber die AGB und Preise zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben. Rechnungen werden dem Auftraggeber in elektronischer Form oder auf Wunsch schriftlich zur Verfügung gestellt. Rechnungen sind ohne jeden Abzug sofort nach Erhalt zahlbar.

§ 2

Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zur strikten Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Insbesondere verpflichtet sich der Auftragnehmer, die übermittelten Daten und ermittelten personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck des Auftrages zu speichern und im vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Zeitraum zu löschen. Die Daten sind gegen eine Weitergabe an unbefugte Dritte zu sichern. Auftraggeber und Auftragnehmer garantieren die Durchführung der nach § 9 BDSG und der Anlage zu § 9 Satz 1 zu treffenden technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen. Auftraggeber und Auftragnehmer haben dafür zu sorgen, daß ihre Mitarbeiter auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet worden sind. Gleiches gilt für das Bankgeheimnis. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit. Der Auftraggeber verpflichtet sich, nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses den Auftragnehmer zu beauftragen. Das berechtigte Interesse im Sinne dieser Regelung ist insbesondere dann gegeben, wenn der Auftraggeber in einer Vertragsbeziehung zu dem Angefragten steht, eine solche eingehen will oder nachweisbar rechtliche Ansprüche gegenüber den abgefragten Personen verfolgt.

§ 3

Der Auftragnehmer haftet nicht für sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit der ermittelten bzw. aus öffentlichen Verzeichnissen entnommenen Daten. Bei Eingabe-, Übertragungs- oder Übermittlungsfehlern, Identitätsverwechslungen sowie Einschränkungen oder Ausfall der Auskunftsbereitschaft haftet der Auftragnehmer nur für grobes Verschulden oder Vorsatz. Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für eine Interpretation der im Auftrag eingeholten Registerauskünfte, diese obliegt alleine dem Auftraggeber.

§ 4

Der Vertrag tritt mit Registrierung des Auftraggebers bzw. Erteilung von Ermittlungsaufträgen in Kraft.

§ 5

Nach Eingang des jeweiligen Rechercheauftrags bei EUREGEX erfolgen die Auskünfte durch EUREGEX entsprechend der gewünschten Art innerhalb 1- 30 Tagen. In Einzelfällen kann es möglich sein, dass EUREGEX innerhalb der vorbezeichneten Fristen die gewünschte Auskunft nicht erteilen kann. In solchen Fällen der Fristüberschreitung sind jegliche Ansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Der Auftraggeber kann jederzeit Aufträge ohne Angabe von Gründen ablehnen. Sollte sich während der Auftragsbearbeitung eine andere Auskunftsart ergeben, so wird eine zusätzliche Gebühr berechnet. Dies gilt beispielsweise für Adressanfragen, die sich als Archivauskunft (Faustregel = +10 Jahre alte Anschrift) oder Minderjährige oder Alternativperson (Auskunftscode 107) erweisen (Aufschlag = 50%). Gewerbeanschriften werden als Firmenauskunft gepreist, Mehrpersonenanfragen (z.B. Herr und Frau in einem Auftrag) werden einzeln fakturiert. Bei Länderwechsel wird der entsprechende Landespreis zusätzlich fakturiert. Mindestauftragswert ist pro Kalenderjahr 50,00 Euro und ist mit der ersten Rechnung fällig.

§ 6

Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 7

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bedingung soll durch eine solche ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 8

Die Haftung für unrichtige Auskünfte ist beschränkt auf den Auskunftspreis, maximal aber 500 Euro.

§9

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Leipzig.